| Hausordnung |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Sonntag, den 16. Januar 2011 um 22:42 Uhr |
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HAUSORDNUNG
Präambel
Die Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule steht in der Tradition ihres Namenspatrons und Ordensgründers Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler und untersteht als solche der Trägerschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Mainz e.V. Ketteler war es ein besonderes Anliegen, mit der konfessionellen Schule eine Antwort auf die unmittelbaren sozialen Verhältnisse und Probleme seiner Zeit zu geben, wobei es ihm immer um den Menschen ging, der Hilfe benötigt. Wenn sich auch der Bildungskanon der kirchlichen Schule nicht von dem der staatlichen Schule unterscheidet, so wird an der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule jungen Menschen eine christliche Werteorientierung erfahrbar gemacht, die auf Menschlichkeit, Akzeptanz und Solidarität beruht. Schule als ein Ort gemeinsamen Arbeitens und Lernens setzt auf Seiten der MitarbeiterInnen und SchülerInnen einen wertschätzenden Umgang untereinander voraus. Dieser wesentliche Gedanke liegt unserer Hausordnung zugrunde.
Alle MitarbeiterInnen der Schule achten konsequent auf die Einhaltung der Hausordnung; der Schülerschaft ist bewusst, dass Verstöße gegen die Hausordnung mit Ordnungsmaßnahmen belegt werden.
Im Übrigen sind im Weiteren mit dem Begriff „Lehrer“ auch Lehrerinnen und mit „Schüler“ auch Schülerinnen angesprochen.
1 Vor Unterrichtsbeginn und während des Unterrichts
1.1 Motorisierte Zweiräder dürfen nicht auf dem Schulgelände abgestellt werden.
1.2 Fahrräder sind im vorhandenen Fahrradständer auf dem Gelände des Schulgebäudes einzu-stellen.
1.3 Da die Klassenräume frei zugänglich sind, müssen die Schüler auf ihre Wertgegenstände selbst achten. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.
1.3.1 Schulfremde müssen sich im Schulsekretariat anmelden.
1.3.2 Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes verboten.
1.4 Die Schüler haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
1.5 Entschuldigungspraxis: Kann ein Schüler den Unterricht wegen Krankheit nicht besuchen, ist das Sekretariat bis Unterrichtsbeginn telefonisch (06131 281551) darüber zu informieren. Spätestens am dritten Unterrichtstag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Schüler im Praktikum informieren entsprechend ihre Praktikumsstellen. Eine Entschuldigung kann der Schule in folgender Weise vorgelegt werden:
-> per Fax (06131 281554) -> persönlich bei einer Lehrkraft -> per Post (Stefansstraße 2 – 6; 55116 Mainz) -> durch einen Dritten im Sekretariat
Fehlt ein Schüler aus Gründen, die im Vorfeld bekannt gewesen sind (z.B. Arzttermin, Führerschein, Behördengang), ist dies vorher schriftlich zu beantragen. Grundsätzlich sollten Termine, wenn möglich, außerhalb der Schulzeit wahrgenommen werden. Fehlzeiten dieser Art können bis zu einer Stunde vom jeweiligen Fachlehrer genehmigt werden. Ein Fehlen aus diesen Gründen über mehrere Stunden bis zu drei Tagen ist beim Klassenlehrer zu beantragen. Für mehr als drei Fehltage hat die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer zu entscheiden. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in der Regel nicht möglich.
1.6 Als berufsbildende und berufsvorbereitende Schule und nicht zuletzt als Vorbereitung auf Praktika und Bewerbungsgespräche legen wir Wert auf angemessene und korrekte Kleidung. Sollten Schüler trotz Ermahnung die Kleiderordnung nicht einhalten, behält sich die Schule vor, die Schüler zum Kleiderwechsel nach Hause zu schicken.
1.7 Konzentration ist eine Voraussetzung gelingenden Lernens. Aus diesem Grund sollen Störungen durch den Gebrauch von elektronischen Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräten wie Handys, MP3-/MP4-Playern etc. vermieden werden. Sie sind daher während des Unterrichts für Schüler verboten. Sie sind nicht sichtbar aufzubewahren und auszuschalten. Der Gebrauch des Handys bedarf in Ausnahmefällen der ausdrücklichen Genehmigung eines Lehrers. Bei Verstoß können Handys inkl. SIM-Karte eingezogen werden. Diese verbleiben gegen Quittung bis zum nächsten Schultag unter Verschluss im Sekretariat. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
1.8 Schule als Ort des Lernens erfordert Ruhe. Aus diesem Grund ist jeglicher Lärm auf dem Schulgelände während der Unterrichtsstunden zu vermeiden.
1.9 Das Essen und Kaugummikauen ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
1.10 Klagt ein Schüler während des Unterrichts über Beschwerden und eine Erholungsphase führt zu keiner Besserung, ist der Schüler zum Arzt zu entlassen. Dies erfolgt nach Information seitens des Schülers an den nachfolgenden Fachlehrer. Der Arzt bescheinigt die Schulunfähigkeit.
1.11 Für Schüler besteht bei Unfällen auf dem Schulweg und bei allen Schulveranstaltungen Versicherungsschutz. Der Unfall ist unverzüglich der Schulleitung zu melden.
1.12 Das Zusammentreffen einer Vielzahl von Personen an einer Schule erfordert die Einhaltung von hygienischen Erfordernissen. Alle sind daher gehalten zur Ordnung und Sauberkeit des Außengeländes und des Schulgebäudes beizutragen.
1.13 Das Mitbringen von Haustieren ist nicht zulässig.
1.14 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und den direkt angrenzenden Bereichen verboten.
2 In den Pausen und in den Freistunden
2.1 Unseren Schülern ist es grundsätzlich gestattet, sich während der Pausen und Freistunden im Schulgebäude, insbesondere im Klassenraum aufzuhalten. Darüber hinaus steht neben dem Schüleraufenthaltsraum auch der Schulgarten mit seinen diversen Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Ein Aufenthalt in den Fachräumen ist während der Pause und in den Freistunden nicht gestattet. Alle Aufenthaltsmöglichkeiten sind insbesondere in den Freistunden mit der nötigen Ruhe zu nutzen, um laufenden Unterricht nicht zu stören.
2.2 Das Sitzen auf den Fensterbänken und das Betreten der Balkone ist untersagt.
2.3 Alle Aushänge sind von der Schulleitung zu genehmigen.
3 Im Klassenzimmer
3.1 Zu einem guten Lernprozess gehört, dass sich Schüler und Mitarbeiter einer Schule wohlfühlen. In Absprache mit der Klassenleitung darf die Klasse daher ihren Raum individuell gestalten, jedoch ohne dauerhafte Veränderungen vorzunehmen. Es ist ein Schülerdienst je Klasse einzurichten, der für die Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum verantwortlich ist. Jeder Fachlehrer kontrolliert die Einhaltung.
3.2 Jeder Schüler ist verpflichtet, das von ihm genutzte Mobiliar pfleglich zu behandeln. Bei mutwillig herbeigeführten Schäden muss der Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler für den Schaden aufkommen.
3.3 Nach Schulschluss werden die Stühle hoch gestellt und eine Besenreinigung des Bodens durch den Ordnungsdienst der Klasse vorgenommen. Die Tafel ist zu säubern. Die Fenster sind zu schließen und das Licht zu löschen. Die Einhaltung der Ordnung wird durch den, den Unterricht schließenden Lehrer kontrolliert.
4 Sonstige Ordnungen und Regelungen
4.1 Religion und religiöse Veranstaltungen
Als private Schule in kirchlicher Trägerschaft bietet die Schule verbindlich in katholischer und evangelischer Konfession Religionsunterricht an. Die Teilnahme ist auch für Schüler anderer Religionszugehörigkeit verpflichtend. Dies gilt auch für religiöse Veranstaltungen, die Besinnungstage sowie für die regelmäßig in der Kapelle der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung stattfindenden Gottesdienste. Es wird von allen ein respektvolles, dem Anlass entsprechendes Verhalten erwartet. Bei der Gestaltung der Gottesdienste wird darauf geachtet, dass auch Schüler anderer Religionen die Texte und Gebete nachvollziehen können. Bei den Besinnungstagen gelten darüber hinaus die Regeln wie bei Unterrichtsgängen und Klassenfahrten. Den Schülern und Lehrern steht der „Raum der Stille“ für persönliche oder gemeinsame Meditation zur Verfügung. Dieser Raum ist kein Schüleraufenthaltsraum im üblichen Sinne und ist von allen als religiöser Ort zu respektieren.
4.2 Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z.B. Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für die rechnergestützte Schulverwaltung.
4.2.1 Allgemeine Nutzungsregeln Die Nutzung moderner Kommunikationstechnik ermöglicht einen weitreichenden und schnellen Informationsaustausch. Die Nutzung dieser Technik wird immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und dem materiellen und geistigen Eigentum anderer vollzogen.
Alle Nutzer achten auf den sorgfältigen Umgang mit der schulischen Computerausstattung.
4.2.2 Nutzungsregeln innerhalb des Unterrichts Die Nutzung des schulischen Netzwerks und des Internets ist für schulische Zwecke gestattet. Eine Erlaubnis zur privaten Nutzung der schulischen Computerausstattung und des Schulnetzwerkes kann von der jeweiligen Aufsichtsperson erteilt werden.
Der Internetzugang und die Mailfunktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische oder vergleichbare Inhalte aufzurufen, zu speichern, zu verarbeiten oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie der Daten anderer zu achten. Die Veröffentlichung von Fotos und sonstigen personenbezogenen Daten im Internet ist nur gestattet mit der Einwilligung der Betroffenen (bei Minderjährigkeit der Erziehungsberechtigten). Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen sind verboten und können neben dem vorübergehenden Entzug der Nutzungsberechtigung und sonstigen schulordnungsrechtlichen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung führen.
Das Herunterladen von Dateien und die Installation von Anwendungen sind nur mit Einwilligung der Schule gestattet.
Die schulische Computerausstattung darf nicht dazu genutzt werden, irgendwie geartete Vertragsverhältnisse einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
Das Ausfüllen von Onlineformularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung durch die aufsichtführende Lehrperson untersagt.
4.2.3 Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Eine private Nutzung von Internet und E-Mail-Kommunikation ist nicht gestattet.
Als private Nutzung im Sinne dieser Nutzungsordnung ist jegliche Kommunikation oder Recherche im Internet anzusehen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem schulischen Auftrag steht. Insbesondere der Besuch von Chatrooms, die private E-Mail-Kommunikation sowie das Aufrufen von Seiten sozialer Online-Netzwerke, wie „SchülerVZ“ oder „Wer-kennt-wen“, und der Besuch einschlägiger Auktionsseiten wie „ebay“ sind hiermit untersagt.
Zur Erleichterung der Aufsicht tragen sich die Nutzer unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Name, Klasse und Arbeitsplatznummer in eine bereitliegende Liste ein.
4.2.4 Kontrolle der Internetnutzung, Aufsicht Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, Verbindungsdaten zu speichern und die Einhaltung dieser Nutzungsordnung zumindest stichprobenartig zu kontrollieren.
Bei pädagogischen Netzwerken kann die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die an Schülerrechnern aufgerufenen Seiten an dem Zentralbildschirm der aufsichtführenden Lehrkraft durch entsprechende Einrichtungen (Mastereye, VNC) sichtbar gemacht werden.
Eine Auswertung der Protokolldaten erfolgt stichprobenweise sowie dann, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung besteht. In diesem Fall sind die Schulleitung unverzüglich zu unterrichten und der schulische Datenschutzbeauftragte hinzuzuziehen.
Bei der Nutzung des Internets werden systemseitig protokolliert: -> die IP-Adresse des Rechners und die Benutzerkennung, von dem aus auf das Internet zugegriffen wird, -> Datum und Uhrzeit des Internetzugriffs, -> die URL der aufgerufenen Seite.
Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Verstoßes gegen die Nutzungsordnung begründen.
Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Systemadministratoren.
4.2.5 Technisch-organisatorischer Datenschutz Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z.B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, USB-Speicher, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur an das Netzwerk angeschlossen werden, wenn die Erlaubnis der Aufsicht dazu vorliegt und die Virenfreiheit der Geräte garantiert ist.
Unnötiges Datenaufkommen durch Laden oder Versenden von großen Dateien (z.B. Videos) über das Internet ist zu vermeiden.
4.2.6 Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend der Instruktionen zu erfolgen.
Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden.
Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist der Verzehr von Speisen und Getränken an den Computern verboten.
4.2.7 Passwörter Alle Schüler erhalten Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den Computern der Schule anmelden können. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Dritten zur Kenntnis gelangt ist. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung vorzunehmen und der Computer herunterzufahren.
Die Nutzer sind für die unter ihrer Nutzererkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einer fremden Nutzerkennung ist verboten.
4.3 Nutzung der Fachräume
Fachräume jedweder Art dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Fachlehrers und nur unter dessen Aufsicht betreten werden.
4.4 Kleidungsvorschriften im Fachunterricht
Schüler des fachpraktischen Unterrichts Nahrungszubereitung haben Berufskleidung zu tragen. Die Hygienevorschriften sind einzuhalten. Im Sportunterricht müssen die Schüler die vorgeschriebene Sportkleidung tragen. Schmuck ist abzulegen. Näheres dazu regeln die Fachlehrer zu Beginn des Schuljahres.
4.5 Nutzung von Schulmaterial
Technische Geräte, wie z.B. Overheadprojektor, Laptop und Beamer dürfen nur mit ausdrücklichem Lehrerauftrag benutzt werden. Das gilt ebenso für Sportgeräte und Demonstrationsmaterial. Nicht zuletzt aus Gründen der Arbeitssicherheit und der Verletzungsgefahr ist das Arbeiten mit Maschinen in den fachpraktischen Fächern nur in Anwesenheit eines Lehrers gestattet.
4.6 Klassenfahrten und Unterrichtsgänge
Klassenfahrten und Unterrichtsgänge fördern als wichtiger Bestandteil des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule das Zusammenleben und gegenseitige Verständnis aller am Schulleben Beteiligten (vgl. Richtlinien für Schulfahrten vom 2. Oktober 2007). Grundsätzlich gilt während solcher Veranstaltungen ein absolutes Alkoholverbot und das Rauchen sollte mit Rücksicht auf die Minderjährigen und nicht rauchenden weiteren Teilnehmer unterbleiben. Bei grobem Fehlverhalten können Schüler von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen und auf eigene bzw. Kosten der Erziehungsberechtigten zurück geschickt werden.
4.7 Nutzung der Bibliothek
Die Präsenzbibliothek ist ein Ort der Information und des Selbstlernens. Dazu bedarf es von allen Benutzern der Rücksichtnahme und Zurückhaltung. Sie darf ohne Aufsicht von den Schülern der Höheren Berufsfachschule und der Fachschule für Erzieher genutzt werden. Andere Schülergruppen sind unter Aufsicht zugelassen. Jeder hat sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass Mitbenutzer nicht gestört werden. Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht erlaubt. Alle Medien sind ausschließlich vor Ort zu nutzen und nicht ausleihbar. Benutzte Medien müssen unter Einhaltung der Systematik wieder ins Regal zurückgestellt werden.
4.8 Verhalten im Alarmfall
Über die vorliegende Ordnung werden die Schüler zu Beginn des Schuljahres belehrt. |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 01. März 2011 um 00:10 Uhr |