Information zum Bildungsgang in Kurzform zum Download.

Zielsetzung, Inhalte und Dauer

Der einjährige Bildungsgang führt zum Abschluss des/r staatlich geprüften Altenpflegehelfer/in.

Der Bildungsgang für Altenpflegehilfe vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen. Der Abschluss ermöglicht den Zugang zur generalisierten Pflegeausbildung.

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Bewerber/innen verfügen über die Berufsreife (Hauptschulabschluss)
    oder ein gleichwertiges Zeugnis  und
  2. weisen eine berufliche Vorbildung nach durch
  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung  oder
  • eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr in Einrichtungen der Altenhilfe oder Krankenhaus oder
  • den Abschluss der Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/Pflege) oder
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit oder
  • das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einer pflegebedürftigen Person.
  1. Hinzu kommt der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer geeigneten Ausbildungsstelle
  • in der gemäß § 5 Abs. 3 und 5 der geltenden Fachschulverordnung  ausgebildet und das Ausbildungsziel erreicht werden kann.
  1. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung ist verpflichtend.
  2. Bewerber/innen müssen zum Beginn des Schuljahres mindestens 17 Jahre alt sein.